Inhaltsverzeichnis
Zeitplan und Fristen auf einen Blick
Die geförderte Energieberatung folgt der Richtlinie für die Bundesförderung "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) vom 31. Mai 2023. Sie legt fest, wann der Antrag zu stellen ist, wie lange die Beratung dauern darf und bis wann der Nachweis beim BAFA sein muss.
| Schritt | Frist oder Dauer | Grundlage |
|---|---|---|
| Antrag im BAFA Portal | vor dem verbindlichen Beratungsvertrag | Nr. 8.2 EBW |
| Bearbeitung des Antrags | nach Angaben des BAFA derzeit etwa zwei Wochen | BAFA, Oktober 2026 |
| Beratung abschließen | innerhalb von neun Monaten (Bewilligungszeitraum) | Nr. 8.3 EBW |
| Erläuterung in der Eigentümerversammlung | höchstens zwei Jahre nach Zugang des Bescheids | Nr. 8.3 EBW |
| Verwendungsnachweis einreichen | spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums | Nr. 8.4 EBW |
| Prüfung des Nachweises und Auszahlung | nach Angaben des BAFA derzeit etwa zwei Wochen | BAFA, Oktober 2026 |
| Förderrelevante Unterlagen aufbewahren | mindestens fünf Jahre | Nr. 8.6 EBW |
Beide Fristen lassen sich verlängern, wenn Sie das vor ihrem Ablauf schriftlich beantragen. Nach Angaben des BAFA genügt dafür ein formloser Antrag über das Upload Portal. Wichtig ist der Zeitpunkt: Seit dem 1. Januar 2025 enthalten die Zuwendungsbescheide eine auflösende Bedingung. Geht der Verwendungsnachweis nicht innerhalb der Vorlagefrist ein, wird der Bescheid unwirksam, ohne dass das BAFA ihn eigens aufheben muss.
Die EBW Richtlinie endet nach ihrer Nr. 9.1 am 31. Dezember 2026; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrags (Nr. 9.2). Was der Sanierungsfahrplan enthält und wozu er dient, erklärt die Startseite.
Vor dem Antrag: Berater wählen und Vertrag richtig gestalten
Gefördert wird nur eine Beratung durch eine Person, die in der Energieeffizienz Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" eingetragen ist (Nr. 6.2 EBW). Klären Sie im Erstgespräch Leistungsumfang, Honorar, Zeitplan und ob der Berater den Antrag für Sie stellt.Welche Fragen sich für den Vergleich eignen, steht auf der Seite Energieberatung.
Der entscheidende Punkt ist der Vertrag. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss des Beratungsvertrags, und vor dem Antrag darf das Vorhaben nicht beginnen (Nr. 8.2 EBW). Sie haben zwei Wege:
- AErst Antrag, dann Vertrag
Sie lassen sich ein Angebot geben, stellen den Antrag und unterschreiben den Vertrag danach.
- BVertrag mit Bedingung
Sie unterschreiben schon vorher, aber die Wirksamkeit des Vertrags hängt von der Förderzusage des BAFA ab, vereinbart als aufschiebende oder auflösende Bedingung.
Planungsleistungen dürfen nach Angaben des BAFA schon vor dem Antrag erbracht werden. Ein Vorgespräch, eine erste Einschätzung oder ein Angebot schaden also nicht. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Gebäude die Grundvoraussetzungen erfüllt: Es liegt in Deutschland, der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt mindestens zehn Jahre zurück, und die letzte geförderte Beratung für dasselbe Gebäude wurde vor mindestens vier Jahren ausgezahlt, sofern das Eigentum nicht gewechselt hat (Nr. 6.1 EBW).
Der Antrag im BAFA Portal
Der Antrag ist nur über das Online Portal des BAFA möglich (Nr. 8.2 EBW). Wer noch kein Benutzerkonto hat, registriert sich zuerst und legt dann einen neuen Antrag an. Antragsteller ist immer der Beratungsempfänger, also der Eigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein berechtigter Mieter, Pächter oder Nießbraucher.
Antrag durch den Berater
Sie können den Energieberater mit einer Vollmacht beauftragen, den Antrag für Sie zu stellen. Das Formular dafür stellt das BAFA bereit. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch Verwalter oder Beirat handelt, gilt dasselbe. Auch die "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" darf nach Angaben des BAFA der Bevollmächtigte unterschreiben.
Angaben, die das Portal abfragt
- Daten des Antragstellers und des Gebäudes, Zahl der Wohneinheiten
- gewählter Energieberater aus der Expertenliste
- Steuerdaten: Eigentümer ohne Identifikationsnummer, etwa mit Wohnsitz im Ausland, beantragen diese beim Bundeszentralamt für Steuern; Eigentümergemeinschaften ohne Steuernummer tragen die Finanzamtsnummer ein
- bei Unternehmen die Erklärung zu De minimis Beihilfen der letzten Jahre
Den Stand Ihres Antrags können Sie im Portal abfragen. Soll nach dem Antrag ein anderer Berater die Beratung übernehmen, verlangt das BAFA per E Mail eine neue Vollmacht sowie Name, Anschrift, Beraternummer und Portaladresse des neuen Beraters.
Termin vor Ort, Berechnung und Abstimmung der Varianten
Nach dem Antrag darf die Beratung beginnen. Nach Angaben des BAFA ist das schon vor dem Zuwendungsbescheid möglich, allerdings auf eigenes finanzielles Risiko: Der Fahrplan darf erstellt, erläutert und übergeben und die Rechnung bezahlt werden. Wird der Antrag abgelehnt, entfällt der Zuschuss.
Eine Begehung des Gebäudes ist Pflicht. Sie darf auch eine andere Person übernehmen, die das beauftragte Beratungsunternehmen in eigener Verantwortung für geeignet hält (Nr. 6.2 EBW).Was beim Termin im Einzelnen geschieht, beschreibt die Seite Energieberatung.
Danach berechnet der Berater den Istzustand nach DIN V 18599: 2018-09 und vergleicht den berechneten Bedarf mit dem Verbrauch der letzten drei Heizperioden. Dieser Vergleich entfällt nach dem Merkblatt des BAFA in begründeten Fällen, etwa bei längerem Leerstand, nach einem Eigentümerwechsel, bei Einzelöfen, bei mehr als zwei Etagenheizungen oder einer Heizung, die jünger als drei Jahre ist (Nr. 1.3.8 Merkblatt).
Auf dieser Grundlage entwirft der Berater die Sanierungsschritte. Die Schritte bauen aufeinander auf: Die Berechnung jedes Schritts enthält auch die Einsparungen aller vorherigen Schritte. Über die Funktion "Entscheidungshilfe" der Druckapplikation kann er Ihnen mehrere Varianten nebeneinander zeigen. Sie entscheiden, ob es eine Sanierung Schritt für Schritt oder eine Gesamtsanierung in einem Zug zum Effizienzhaus werden soll.Welche Pakete üblicherweise in welcher Reihenfolge stehen, erklärt die Seite Maßnahmenpakete.
Unterlagen: was der Berater braucht und wofür
Fehlende Pläne oder Rechnungen verhindern die Beratung nicht, machen sie aber aufwendiger: Was nicht vorliegt, muss der Berater vor Ort aufnehmen oder schätzen. Die Tabelle zeigt, wozu jede Unterlage dient und was passiert, wenn sie fehlt.
| Unterlage | Wofür sie gebraucht wird | Wenn sie fehlt |
|---|---|---|
| Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung | Flächen, beheiztes Volumen, Grenze der bilanzierten Hülle | Aufmaß vor Ort, mehr Zeitaufwand |
| Nachweis zum Bauantrag oder Baujahr | Prüfung der Zehnjahresgrenze, Einordnung der Bauweise | Einsicht in die Bauakte bei der Bauaufsicht, Angaben im Kaufvertrag |
| Rechnungen früherer Sanierungen | Bauteilaufbau und Dämmniveau nach einer Modernisierung | Annahmen nach Baualter, eventuell Bauteilöffnung |
| Typenschild, Wartungs und Schornsteinfegerprotokoll | Art, Baujahr und Leistung der Heizung | Ablesen vor Ort |
| Abrechnungen für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre | Abgleich von Bedarf und Verbrauch | Begründung im iSFP, Energiekosten nach typischem Verbrauch |
| vorhandener Energieausweis | Vergleichswerte, Daten früherer Aufnahmen | kein Nachteil |
| Ihre Pläne, Budget, Zeitrahmen | Reihenfolge und Zeitpunkte der Schritte | Fahrplan ohne Bezug zu Ihren Anlässen |
Unterlagen für besondere Antragsteller
- Mieter, Pächter, Nießbraucher: schriftliche Erlaubnis des Eigentümers (Nr. 5.1 EBW)
- Käufer: notarieller Kaufvertrag; die Eintragung im Grundbuch ist nach Angaben des BAFA nicht nötig
- Eigentümergemeinschaft: Vollmacht für Verwalter oder Beirat, Steuernummer oder Finanzamtsnummer
- Antrag durch den Berater: unterschriebene Vollmacht nach Formular des BAFA
Übergabe und Erläuterung des Fahrplans
Zum Abschluss erhalten Sie zwei Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" mit dem Überblick über Istzustand und Schritte und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" mit den technischen Angaben je Maßnahme. Beide sind auszuhändigen und zu erläutern; erstellt werden sie mit der jeweils aktuellen Druckapplikation (Merkblatt, Einleitung). Ab dem 1. Dezember 2026 sind nach Angaben des BAFA alle Fahrpläne mit der Version 2.7.x auszugeben, die die BEG Richtlinie vom 21. Juli 2026 und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG), berücksichtigt.
Die Erläuterung darf auch telefonisch stattfinden, wenn Sie zustimmen (Nr. 4 EBW). Planen Sie für das Gespräch Zeit ein und lassen Sie sich vor allem erklären, welcher Schritt zuerst kommen sollte, welche Kosten ohnehin anfallen und welche Förderung für jeden Schritt in Betracht kommt. Bei einer Eigentümergemeinschaft kann der Berater den Fahrplan zusätzlich in der Eigentümerversammlung erläutern; dafür gibt es einen eigenen Zuschuss mit einem gesonderten Formular.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Der Zuschuss kommt erst, nachdem das BAFA den Verwendungsnachweis geprüft hat. Bis dahin zahlen Sie das ganze Honorar selbst. Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA die Förderung ausschließlich an den Antragsteller aus; eine Abtretung an das Beratungsunternehmen über eine Zahlungsermächtigung ist nicht mehr möglich. Hat ein Berater nur den Eigenanteil berechnet, muss er den Rest nachträglich in Rechnung stellen, und Sie müssen ihn bezahlen.
- 01Erklärung nach Durchführung
Das Formular unterschreibt nur das Beratungsunternehmen; eine Unterschrift des Antragstellers ist nicht mehr nötig.
- 02Belegliste
Sie enthält die Daten der Rechnung oder Teilrechnungen und den Nachweis der Zahlung des Honorars per Überweisung.
- 03Elektronische Verwendungsnachweiserklärung
Sie reichen den Nachweis im BAFA Portal ein. Rechnung, Zahlungsnachweis und iSFP laden Sie nur hoch, wenn das BAFA Sie im Rahmen einer Stichprobe ausdrücklich dazu auffordert.
- 04Auszahlung
Nach der Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss auf das angegebene Konto. Eine schriftliche Mitteilung oder einen Festsetzungsbescheid gibt es danach nicht.
Stellt das BAFA bei einer Stichprobe fest, dass der Fahrplan Mängel hat, kann er nach Angaben des BAFA nachgebessert werden. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens fünf Jahre auf (Nr. 8.6 EBW).Wie hoch der Zuschuss ausfällt und welcher Eigenanteil bleibt, rechnet die Seite Kosten vor.
Wie lange ist ein Sanierungsfahrplan gültig?
Ein Ablaufdatum wie beim Energieausweis, der nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre gilt, hat der Sanierungsfahrplan nicht. Weder die EBW Richtlinie noch die BEG EM nennen eine Gültigkeitsdauer des Dokuments. Für die Praxis sind drei andere Zeiträume wichtig:
| Zeitraum | Bedeutung | Grundlage |
|---|---|---|
| 15 Jahre ab Erstellung | Maßnahmen aus dem Fahrplan erhalten in dieser Zeit den iSFP Bonus in der BEG EM | Nr. 8.4.2 BEG EM |
| 4 Jahre ab Auszahlung | frühestens danach ist eine neue geförderte Beratung für dasselbe Gebäude möglich | Nr. 6.1 EBW |
| kein Abstand nach Eigentümerwechsel | ein neuer Eigentümer kann sofort eine eigene geförderte Beratung beantragen | Nr. 6.1 EBW, BAFA |
Inhaltlich kann ein Fahrplan trotzdem veralten. Gesetzliche Anforderungen, Förderbedingungen und Energiepreise ändern sich, und nach umgesetzten Maßnahmen stimmt der beschriebene Istzustand nicht mehr. Das zeigt sich zum Beispiel bei Fahrplänen, die noch auf die mit dem GModG entfallene Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme Bezug nehmen. Für den Bonus kommt es aber nur darauf an, dass die Maßnahme Teil des geförderten iSFP ist und die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllt; geringe Abweichungen vom Fahrplan schaden nach Angaben des BAFA nicht.Die Bedingungen des Bonus im Einzelnen erklärt die Seite iSFP Bonus.
Eine eigene Regel, ob ein Käufer den Fahrplan des Verkäufers für den Bonus nutzen kann, enthält die BEG EM nicht. Klären Sie das vor dem Antrag mit dem Energieeffizienz Experten. Wer nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen Fahrplan beantragen möchte, ist auf eine Nachfolgeregelung der EBW angewiesen, die bis zum 27. Oktober 2026 nicht veröffentlicht war.
Häufige Fragen zum Ablauf
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zum fertigen Sanierungsfahrplan?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Die Bearbeitung des Antrags dauerte nach Angaben des BAFA zuletzt etwa zwei Wochen. Abgeschlossen sein muss die Beratung innerhalb von neun Monaten nach dem Zuwendungsbescheid. Wie schnell der Berater fertig ist, hängt von Gebäude, Unterlagen und Auslastung ab.
Darf der Berater schon vor dem Zuwendungsbescheid anfangen?
Ja, sobald der Antrag gestellt ist. Das geschieht auf Ihr finanzielles Risiko: Wird der Antrag abgelehnt, gibt es keinen Zuschuss. Ein Vertrag vor dem Antrag ist nur mit einer Bedingung zulässig, die seine Wirksamkeit von der Förderzusage abhängig macht.
Muss ich beim Termin vor Ort anwesend sein?
Die Begehung ist Pflicht, eine Anwesenheitspflicht für Sie regelt die Richtlinie nicht. Der Berater braucht aber Zugang zu allen Räumen, zu Dachboden, Keller und Heizung und Antworten auf Fragen zu Nutzung und früheren Arbeiten. Sinnvoll ist deshalb, dass Sie oder eine informierte Person dabei sind.
Welche Unterlagen muss ich beim BAFA hochladen?
In der Regel keine. Rechnung, Zahlungsnachweis und iSFP verlangt das BAFA nur bei einer Stichprobenkontrolle. Sie geben die Daten in der Belegliste an und bewahren die Unterlagen mindestens fünf Jahre auf.
Was passiert, wenn ich die Frist für den Verwendungsnachweis verpasse?
Seit dem 1. Januar 2025 enthalten die Bescheide eine auflösende Bedingung: Ohne fristgerechten Nachweis wird der Bescheid unwirksam, und der Zuschuss entfällt. Beantragen Sie eine Verlängerung deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos über das Upload Portal.
Läuft ein Sanierungsfahrplan ab?
Nein, ein Ablaufdatum hat der iSFP nicht. Maßnahmen aus dem Fahrplan erhalten den iSFP Bonus aber nur innerhalb von 15 Jahren nach seiner Erstellung. Eine neue geförderte Beratung für dasselbe Gebäude ist frühestens vier Jahre nach der Auszahlung möglich, nach einem Eigentümerwechsel sofort.
Kann ich den Berater nach dem Antrag noch wechseln?
Ja. Das BAFA verlangt dafür per E Mail eine neue Vollmacht und die Daten des neuen Beraters, darunter Beraternummer und die mit seinem Portalkonto verknüpfte E Mail Adresse.
Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.