Kosten

Was kostet ein Sanierungsfahrplan?

Den Preis für den individuellen Sanierungsfahrplan vereinbaren Sie frei mit dem Energieberater. Fest geregelt sind nur der Zuschuss des BAFA und die Bedingungen dafür. Diese Seite erklärt, wovon das Honorar abhängt, wie Sie Angebote vergleichen und welcher Eigenanteil nach dem Zuschuss bleibt.

Inhaltsverzeichnis
  1. 01Kurz gesagt
  2. 02Was das Honorar umfasst
  3. 03Wovon der Preis abhängt
  4. 04BAFA Zuschuss berechnen
  5. 05Beispielrechnungen
  6. 06Angebote vergleichen
  7. 07Kosten nach dem iSFP
  8. 08Lohnt sich der iSFP?
  9. 09Häufige Fragen
01 Überblick

Kosten des iSFP auf einen Blick

Für den Sanierungsfahrplan gibt es weder einen Festpreis noch eine amtliche Gebührentabelle. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro bei Häusern mit einer oder zwei Wohnungen und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Den Rest tragen Sie selbst.

Der Höchstbetrag wird erreicht, sobald das förderfähige Honorar 1.300 Euro bei einer oder zwei Wohnungen beziehungsweise 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten beträgt. Jeder Euro darüber geht voll zu Ihren Lasten. Liegt das Honorar darunter, bekommen Sie genau die Hälfte erstattet.

Diese Werte gelten nach der Änderung der Förderrichtlinie vom 6. August 2024 laut BAFA für Anträge ab dem 7. August 2024. Vorher lag der Zuschuss bei 80 Prozent und höchstens 1.300 beziehungsweise 1.700 Euro (Nr. 7.2 der Richtlinie vom 31. Mai 2023). Ältere Angaben im Internet beziehen sich oft noch auf diese Werte. Was der Sanierungsfahrplan ist und was er enthält, erklärt die Startseite.

02 Leistung

Welche Leistungen im Honorar stecken

Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude besteht nach Nr. 4 der Richtlinie mindestens aus drei Teilen: der Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung des iSFP und der anschließenden Aushändigung und Erläuterung. Dahinter steckt mehr Arbeit, als die Aufzählung vermuten lässt:

Arbeitsschritte einer geförderten Energieberatung
ArbeitsschrittInhalt
Vorgespräch und AntragKlärung der Ziele, Prüfung der Voraussetzungen, auf Wunsch Antrag im BAFA Portal mit Vollmacht
Aufnahme vor OrtBegehung, Fotos aller Ansichten, Bauteilaufbau, Heizung, Warmwasser und Verteilung
BilanzierungBerechnung des Istzustands nach DIN V 18599: 2018-09, Abgleich mit dem Verbrauch der letzten drei Heizperioden
SanierungskonzeptMaßnahmenpakete mit U Werten, Anlagentechnik, Kosten, Sowiesokosten, Einsparung und Förderung je Schritt
AbstimmungBesprechung der Varianten mit Ihnen, Festlegung der Reihenfolge
Ausgabe und ErläuterungErzeugung der beiden Dokumente mit der iSFP Druckapplikation, Übergabe und Erklärung
NachweisUnterlagen für den Verwendungsnachweis, etwa die Erklärung nach Durchführung

Nicht zum Mindestumfang gehören ein Energieausweis, die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung, die Fachplanung einzelner Maßnahmen und die Begleitung der Förderanträge in der BEG. Diese Leistungen werden in der Regel gesondert vereinbart und abgerechnet.

03 Kostenfaktoren

Wovon die Kosten für den Sanierungsfahrplan abhängen

Weil das Honorar frei vereinbart wird, unterscheiden sich Angebote. Die Unterschiede lassen sich meist auf wenige Faktoren zurückführen:

FaktorWirkung auf den Aufwand
Größe und Zahl der WohnungenMehr Fläche und Wohnungen bedeuten mehr Bauteile, mehr Räume bei der Begehung und mehr Abstimmung.
Geometrie des GebäudesAnbauten, Gauben, Erker und verschiedene Dachformen erhöhen den Aufwand bei Aufmaß und Bilanzierung.
Vorhandene PläneFehlen Grundrisse und Schnitte, muss der Berater mehr selbst aufmessen.
Bekannter BauteilaufbauUnterlagen zu früheren Sanierungen ersparen Annahmen und Rückfragen.
Gemischte NutzungGewerbeeinheiten im Haus erfordern eine Prüfung, ob getrennt oder gemeinsam bilanziert wird.
Zahl der VariantenWünschen Sie mehrere Alternativen, etwa verschiedene Heizsysteme, steigt der Rechenaufwand.
AnfahrtJe nach Entfernung berechnen Berater Fahrtkosten oder Fahrtzeit.
ZusatzleistungenEnergieausweis, Vortrag in der Eigentümerversammlung, Antragsbegleitung in der BEG

Auch die Zusammenarbeit spielt eine Rolle. Wer Unterlagen vollständig und früh liefert und die Zählerstände bereithält, verkürzt die Arbeit. Was der Berater konkret braucht, steht in der Liste der Unterlagen auf der Startseite.

04 Zuschuss

So berechnet sich der BAFA Zuschuss

Der Zuschuss ist eine Anteilfinanzierung: 50 Prozent des förderfähigen Honorars, begrenzt auf einen Höchstbetrag.

Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude laut BAFA, Stand Oktober 2026
GebäudeAnteilHöchstbetragHöchstbetrag erreicht ab Honorar
eine oder zwei Wohneinheiten50 %650 Euro1.300 Euro
ab drei Wohneinheiten50 %850 Euro1.700 Euro
Wohnungseigentümergemeinschaft, Erläuterung in der Versammlung100 %250 Euro, einmalig250 Euro

Brutto oder netto

Förderfähig ist das Bruttohonorar, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das betrifft die meisten privaten Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, etwa ein Unternehmen als Eigentümer, kann nur das Nettohonorar ansetzen (Nr. 7.2 der Richtlinie). Die Umsatzsteuer erhält er dann über den Vorsteuerabzug zurück.

Wann das Geld fließt

Der Zuschuss wird nicht mit dem Honorar verrechnet. Sie zahlen dem Berater zunächst den vollen Betrag und reichen danach den Verwendungsnachweis im BAFA Portal ein. Nach der Prüfung, die nach Angaben des BAFA zuletzt etwa zwei Wochen dauerte, überweist das Amt den Zuschuss auf Ihr Konto. An das Beratungsunternehmen zahlt das BAFA nicht aus. Rechnung und Zahlungsnachweis müssen Sie nur bei einer Stichprobenkontrolle vorlegen; aufbewahren sollten Sie beides trotzdem, denn die Richtlinie verlangt, förderrelevante Unterlagen mindestens fünf Jahre vorzuhalten.

Den Zuschuss können Sie zusammen mit dem iSFP Bonus für spätere Maßnahmen auch im Förderrechner auf der Startseite ausrechnen.

05 Beispiele

Beispielrechnungen: Eigenanteil nach dem Zuschuss

Die folgenden Honorare sind Annahmen für die Rechnung, keine Preisangaben. Sie zeigen, wie sich der Zuschuss auswirkt, wenn ein Angebot in dieser Höhe vorliegt. Alle Beträge brutto, ohne Vorsteuerabzug.

Beispielrechnungen mit angenommenen Honoraren
Gebäudeangenommenes HonorarZuschussEigenanteil
Einfamilienhaus1.000 Euro500 Euro500 Euro
Einfamilienhaus1.300 Euro650 Euro650 Euro
Einfamilienhaus1.800 Euro650 Euro1.150 Euro
Zweifamilienhaus2.000 Euro650 Euro1.350 Euro
Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen1.600 Euro800 Euro800 Euro
Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen2.400 Euro850 Euro1.550 Euro
Eigentümergemeinschaft mit 10 Wohnungen, plus Erläuterung 400 Euro3.000 Euro + 400 Euro850 Euro + 250 Euro2.300 Euro

Bei Mehrfamilienhäusern verteilt sich der Eigenanteil auf mehrere Wohnungen. In einer Eigentümergemeinschaft stellt die Gemeinschaft den Antrag und trägt den Eigenanteil gemeinsam.

Rechenweg: Zuschuss = Honorar × 0,5, höchstens 650 Euro (eine oder zwei Wohnungen) oder 850 Euro (ab drei Wohnungen). Eigenanteil = Honorar minus Zuschuss. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt für die Erläuterung in der Versammlung bis zu 250 Euro hinzu.

06 Angebote

Angebote für den iSFP vergleichen

Ein niedriger Preis hilft wenig, wenn Leistungen fehlen, die Sie später nachkaufen. Achten Sie beim Vergleich auf diese Punkte:

  • Listung: Ist der Berater in der Energieeffizienz Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" eingetragen? Ohne diesen Eintrag gibt es keinen Zuschuss und keinen iSFP Bonus.
  • Leistungsumfang: Sind Begehung, iSFP, Übergabe und Erläuterung enthalten? Ist eine Erläuterung in der Eigentümerversammlung gewünscht und eingepreist?
  • Antrag: Übernimmt der Berater mit Vollmacht den Antrag beim BAFA und die Unterlagen für den Verwendungsnachweis?
  • Bedingung im Vertrag: Wird der Vertrag erst nach dem Antrag geschlossen oder enthält er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage?
  • Nebenkosten: Sind Fahrtkosten, Aufmaß und Zusatzvarianten im Preis enthalten oder werden sie extra berechnet?
  • Umsatzsteuer: Ist der Preis brutto oder netto angegeben?
  • Folgeleistungen: Was kosten Energieausweis, Fachplanung und Baubegleitung, wenn Sie später Maßnahmen umsetzen?

Unabhängigkeit ist im Programm vorgeschrieben: Der iSFP darf keine Hinweise auf bestimmte Anbieter, Hersteller oder Produkte enthalten, auch nicht als Beispiel. Wie Sie einen Berater finden und was eine gute Energieberatung ausmacht, steht auf der Seite Energieberatung für Wohngebäude.

07 Folgeleistungen

Kosten nach dem iSFP: Fachplanung und Baubegleitung

Mit dem Fahrplan endet die geförderte Beratung. Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, kommen weitere Leistungen des Energieeffizienz Experten hinzu. Für Anträge mit iSFP Bonus muss er nach Nr. 9.3 der BEG EM ohnehin eingebunden sein: Er prüft unter anderem, ob die beantragte Maßnahme dem Fahrplan entspricht und das Mindestinvestitionsvolumen erreicht wird.

Diese Fachplanung und Baubegleitung fördert die BEG EM mit 50 Prozent (Nr. 8.4.7). Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt:

Gebäudeförderfähige Ausgaben höchstensZuschuss höchstens
Ein oder Zweifamilienhaus5.000 Euro2.500 Euro
Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 Euro10.000 Euro

Einen iSFP Bonus gibt es auf diese Leistungen nicht. Wer statt der BEG die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzt, kann die Kosten eines Energieberaters, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahme beauftragt ist, zu 50 Prozent von der Steuerschuld abziehen. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Mehr zu den Förderwegen erklärt die Seite Förderung.

08 Abwägung

Rechnet sich der Eigenanteil?

Ob sich der Eigenanteil rechnet, hängt vor allem davon ab, was Sie umsetzen. Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus mit einer angenommenen Dämmung und Fenstererneuerung für 60.000 Euro förderfähige Ausgaben in einem Kalenderjahr:

Postenohne iSFPmit iSFP
förderfähige Ausgaben30.000 Euro (Höchstgrenze)60.000 Euro
Zuschuss BEG EM4.500 Euro10.500 Euro
Eigenanteil am iSFP, angenommenes Honorar 1.800 Euro0 Euro1.150 Euro
Saldo der Förderung4.500 Euro9.350 Euro

Unter 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben gibt es keinen iSFP Bonus, und bis zur normalen Höchstgrenze ist der Zuschuss mit und ohne Fahrplan gleich. Dann zahlt sich der iSFP finanziell nur aus, wenn Sie in den folgenden Jahren größere Maßnahmen planen, die innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Wie der Bonus genau berechnet wird, erklärt die Seite iSFP Bonus.

Unabhängig von der Förderung bringt der Fahrplan einen Plan für die Reihenfolge der Arbeiten. Fehler wie eine zu groß bemessene Heizung vor der Dämmung kosten oft mehr als das Honorar.

09 FAQ

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein Energieberater für ein Einfamilienhaus?

Einen festen Preis gibt es nicht; das Honorar vereinbaren Sie frei. Für einen geförderten iSFP erhalten Sie 50 Prozent des förderfähigen Honorars zurück, höchstens 650 Euro. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie den Leistungsumfang.

Muss ich das Honorar vorstrecken?

Ja. Sie zahlen dem Berater das volle Honorar. Das BAFA zahlt den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises direkt an Sie aus, nicht an das Beratungsunternehmen.

Bekomme ich den Zuschuss, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe?

Nur, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die seine Wirksamkeit von der Förderzusage abhängig macht. Sonst gilt der Vertragsschluss als Vorhabenbeginn, und eine Förderung ist ausgeschlossen.

Zahlt das BAFA auch für den Energieausweis?

Nein. Das BAFA fördert nur die Energieberatung. Ein zusätzlich ausgestellter Energieausweis ist für die Förderung nicht schädlich, wird aber nicht bezuschusst.

Gibt es noch 80 Prozent Zuschuss?

Nicht für neue Anträge. Seit dem 7. August 2024 beträgt der Zuschuss laut BAFA 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 650 und 850 Euro. Die 80 Prozent galten nach der ursprünglichen Fassung der Richtlinie vom 31. Mai 2023.

Kann ich die Kosten für den iSFP steuerlich absetzen?

§ 35c EStG berücksichtigt Kosten für Energieberater, die mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung einer begünstigten Maßnahme beauftragt sind. Für Leistungen, die bereits öffentlich gefördert werden, ist die Steuerermäßigung ausgeschlossen. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.

Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.