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Kosten des iSFP auf einen Blick
Für den Sanierungsfahrplan gibt es weder einen Festpreis noch eine amtliche Gebührentabelle. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro bei Häusern mit einer oder zwei Wohnungen und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Den Rest tragen Sie selbst.
Der Höchstbetrag wird erreicht, sobald das förderfähige Honorar 1.300 Euro bei einer oder zwei Wohnungen beziehungsweise 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten beträgt. Jeder Euro darüber geht voll zu Ihren Lasten. Liegt das Honorar darunter, bekommen Sie genau die Hälfte erstattet.
Diese Werte gelten nach der Änderung der Förderrichtlinie vom 6. August 2024 laut BAFA für Anträge ab dem 7. August 2024. Vorher lag der Zuschuss bei 80 Prozent und höchstens 1.300 beziehungsweise 1.700 Euro (Nr. 7.2 der Richtlinie vom 31. Mai 2023). Ältere Angaben im Internet beziehen sich oft noch auf diese Werte. Was der Sanierungsfahrplan ist und was er enthält, erklärt die Startseite.
Welche Leistungen im Honorar stecken
Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude besteht nach Nr. 4 der Richtlinie mindestens aus drei Teilen: der Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung des iSFP und der anschließenden Aushändigung und Erläuterung. Dahinter steckt mehr Arbeit, als die Aufzählung vermuten lässt:
| Arbeitsschritt | Inhalt |
|---|---|
| Vorgespräch und Antrag | Klärung der Ziele, Prüfung der Voraussetzungen, auf Wunsch Antrag im BAFA Portal mit Vollmacht |
| Aufnahme vor Ort | Begehung, Fotos aller Ansichten, Bauteilaufbau, Heizung, Warmwasser und Verteilung |
| Bilanzierung | Berechnung des Istzustands nach DIN V 18599: 2018-09, Abgleich mit dem Verbrauch der letzten drei Heizperioden |
| Sanierungskonzept | Maßnahmenpakete mit U Werten, Anlagentechnik, Kosten, Sowiesokosten, Einsparung und Förderung je Schritt |
| Abstimmung | Besprechung der Varianten mit Ihnen, Festlegung der Reihenfolge |
| Ausgabe und Erläuterung | Erzeugung der beiden Dokumente mit der iSFP Druckapplikation, Übergabe und Erklärung |
| Nachweis | Unterlagen für den Verwendungsnachweis, etwa die Erklärung nach Durchführung |
Nicht zum Mindestumfang gehören ein Energieausweis, die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung, die Fachplanung einzelner Maßnahmen und die Begleitung der Förderanträge in der BEG. Diese Leistungen werden in der Regel gesondert vereinbart und abgerechnet.
Wovon die Kosten für den Sanierungsfahrplan abhängen
Weil das Honorar frei vereinbart wird, unterscheiden sich Angebote. Die Unterschiede lassen sich meist auf wenige Faktoren zurückführen:
| Faktor | Wirkung auf den Aufwand |
|---|---|
| Größe und Zahl der Wohnungen | Mehr Fläche und Wohnungen bedeuten mehr Bauteile, mehr Räume bei der Begehung und mehr Abstimmung. |
| Geometrie des Gebäudes | Anbauten, Gauben, Erker und verschiedene Dachformen erhöhen den Aufwand bei Aufmaß und Bilanzierung. |
| Vorhandene Pläne | Fehlen Grundrisse und Schnitte, muss der Berater mehr selbst aufmessen. |
| Bekannter Bauteilaufbau | Unterlagen zu früheren Sanierungen ersparen Annahmen und Rückfragen. |
| Gemischte Nutzung | Gewerbeeinheiten im Haus erfordern eine Prüfung, ob getrennt oder gemeinsam bilanziert wird. |
| Zahl der Varianten | Wünschen Sie mehrere Alternativen, etwa verschiedene Heizsysteme, steigt der Rechenaufwand. |
| Anfahrt | Je nach Entfernung berechnen Berater Fahrtkosten oder Fahrtzeit. |
| Zusatzleistungen | Energieausweis, Vortrag in der Eigentümerversammlung, Antragsbegleitung in der BEG |
Auch die Zusammenarbeit spielt eine Rolle. Wer Unterlagen vollständig und früh liefert und die Zählerstände bereithält, verkürzt die Arbeit. Was der Berater konkret braucht, steht in der Liste der Unterlagen auf der Startseite.
So berechnet sich der BAFA Zuschuss
Der Zuschuss ist eine Anteilfinanzierung: 50 Prozent des förderfähigen Honorars, begrenzt auf einen Höchstbetrag.
| Gebäude | Anteil | Höchstbetrag | Höchstbetrag erreicht ab Honorar |
|---|---|---|---|
| eine oder zwei Wohneinheiten | 50 % | 650 Euro | 1.300 Euro |
| ab drei Wohneinheiten | 50 % | 850 Euro | 1.700 Euro |
| Wohnungseigentümergemeinschaft, Erläuterung in der Versammlung | 100 % | 250 Euro, einmalig | 250 Euro |
Brutto oder netto
Förderfähig ist das Bruttohonorar, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das betrifft die meisten privaten Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, etwa ein Unternehmen als Eigentümer, kann nur das Nettohonorar ansetzen (Nr. 7.2 der Richtlinie). Die Umsatzsteuer erhält er dann über den Vorsteuerabzug zurück.
Wann das Geld fließt
Der Zuschuss wird nicht mit dem Honorar verrechnet. Sie zahlen dem Berater zunächst den vollen Betrag und reichen danach den Verwendungsnachweis im BAFA Portal ein. Nach der Prüfung, die nach Angaben des BAFA zuletzt etwa zwei Wochen dauerte, überweist das Amt den Zuschuss auf Ihr Konto. An das Beratungsunternehmen zahlt das BAFA nicht aus. Rechnung und Zahlungsnachweis müssen Sie nur bei einer Stichprobenkontrolle vorlegen; aufbewahren sollten Sie beides trotzdem, denn die Richtlinie verlangt, förderrelevante Unterlagen mindestens fünf Jahre vorzuhalten.
Den Zuschuss können Sie zusammen mit dem iSFP Bonus für spätere Maßnahmen auch im Förderrechner auf der Startseite ausrechnen.
Beispielrechnungen: Eigenanteil nach dem Zuschuss
Die folgenden Honorare sind Annahmen für die Rechnung, keine Preisangaben. Sie zeigen, wie sich der Zuschuss auswirkt, wenn ein Angebot in dieser Höhe vorliegt. Alle Beträge brutto, ohne Vorsteuerabzug.
| Gebäude | angenommenes Honorar | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.000 Euro | 500 Euro | 500 Euro |
| Einfamilienhaus | 1.300 Euro | 650 Euro | 650 Euro |
| Einfamilienhaus | 1.800 Euro | 650 Euro | 1.150 Euro |
| Zweifamilienhaus | 2.000 Euro | 650 Euro | 1.350 Euro |
| Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen | 1.600 Euro | 800 Euro | 800 Euro |
| Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen | 2.400 Euro | 850 Euro | 1.550 Euro |
| Eigentümergemeinschaft mit 10 Wohnungen, plus Erläuterung 400 Euro | 3.000 Euro + 400 Euro | 850 Euro + 250 Euro | 2.300 Euro |
Bei Mehrfamilienhäusern verteilt sich der Eigenanteil auf mehrere Wohnungen. In einer Eigentümergemeinschaft stellt die Gemeinschaft den Antrag und trägt den Eigenanteil gemeinsam.
Rechenweg: Zuschuss = Honorar × 0,5, höchstens 650 Euro (eine oder zwei Wohnungen) oder 850 Euro (ab drei Wohnungen). Eigenanteil = Honorar minus Zuschuss. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt für die Erläuterung in der Versammlung bis zu 250 Euro hinzu.
Angebote für den iSFP vergleichen
Ein niedriger Preis hilft wenig, wenn Leistungen fehlen, die Sie später nachkaufen. Achten Sie beim Vergleich auf diese Punkte:
- Listung: Ist der Berater in der Energieeffizienz Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" eingetragen? Ohne diesen Eintrag gibt es keinen Zuschuss und keinen iSFP Bonus.
- Leistungsumfang: Sind Begehung, iSFP, Übergabe und Erläuterung enthalten? Ist eine Erläuterung in der Eigentümerversammlung gewünscht und eingepreist?
- Antrag: Übernimmt der Berater mit Vollmacht den Antrag beim BAFA und die Unterlagen für den Verwendungsnachweis?
- Bedingung im Vertrag: Wird der Vertrag erst nach dem Antrag geschlossen oder enthält er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage?
- Nebenkosten: Sind Fahrtkosten, Aufmaß und Zusatzvarianten im Preis enthalten oder werden sie extra berechnet?
- Umsatzsteuer: Ist der Preis brutto oder netto angegeben?
- Folgeleistungen: Was kosten Energieausweis, Fachplanung und Baubegleitung, wenn Sie später Maßnahmen umsetzen?
Unabhängigkeit ist im Programm vorgeschrieben: Der iSFP darf keine Hinweise auf bestimmte Anbieter, Hersteller oder Produkte enthalten, auch nicht als Beispiel. Wie Sie einen Berater finden und was eine gute Energieberatung ausmacht, steht auf der Seite Energieberatung für Wohngebäude.
Kosten nach dem iSFP: Fachplanung und Baubegleitung
Mit dem Fahrplan endet die geförderte Beratung. Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, kommen weitere Leistungen des Energieeffizienz Experten hinzu. Für Anträge mit iSFP Bonus muss er nach Nr. 9.3 der BEG EM ohnehin eingebunden sein: Er prüft unter anderem, ob die beantragte Maßnahme dem Fahrplan entspricht und das Mindestinvestitionsvolumen erreicht wird.
Diese Fachplanung und Baubegleitung fördert die BEG EM mit 50 Prozent (Nr. 8.4.7). Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt:
| Gebäude | förderfähige Ausgaben höchstens | Zuschuss höchstens |
|---|---|---|
| Ein oder Zweifamilienhaus | 5.000 Euro | 2.500 Euro |
| Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten | 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 Euro | 10.000 Euro |
Einen iSFP Bonus gibt es auf diese Leistungen nicht. Wer statt der BEG die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzt, kann die Kosten eines Energieberaters, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahme beauftragt ist, zu 50 Prozent von der Steuerschuld abziehen. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Mehr zu den Förderwegen erklärt die Seite Förderung.
Rechnet sich der Eigenanteil?
Ob sich der Eigenanteil rechnet, hängt vor allem davon ab, was Sie umsetzen. Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus mit einer angenommenen Dämmung und Fenstererneuerung für 60.000 Euro förderfähige Ausgaben in einem Kalenderjahr:
| Posten | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| förderfähige Ausgaben | 30.000 Euro (Höchstgrenze) | 60.000 Euro |
| Zuschuss BEG EM | 4.500 Euro | 10.500 Euro |
| Eigenanteil am iSFP, angenommenes Honorar 1.800 Euro | 0 Euro | 1.150 Euro |
| Saldo der Förderung | 4.500 Euro | 9.350 Euro |
Unter 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben gibt es keinen iSFP Bonus, und bis zur normalen Höchstgrenze ist der Zuschuss mit und ohne Fahrplan gleich. Dann zahlt sich der iSFP finanziell nur aus, wenn Sie in den folgenden Jahren größere Maßnahmen planen, die innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Wie der Bonus genau berechnet wird, erklärt die Seite iSFP Bonus.
Unabhängig von der Förderung bringt der Fahrplan einen Plan für die Reihenfolge der Arbeiten. Fehler wie eine zu groß bemessene Heizung vor der Dämmung kosten oft mehr als das Honorar.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet ein Energieberater für ein Einfamilienhaus?
Einen festen Preis gibt es nicht; das Honorar vereinbaren Sie frei. Für einen geförderten iSFP erhalten Sie 50 Prozent des förderfähigen Honorars zurück, höchstens 650 Euro. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie den Leistungsumfang.
Muss ich das Honorar vorstrecken?
Ja. Sie zahlen dem Berater das volle Honorar. Das BAFA zahlt den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises direkt an Sie aus, nicht an das Beratungsunternehmen.
Bekomme ich den Zuschuss, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Nur, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die seine Wirksamkeit von der Förderzusage abhängig macht. Sonst gilt der Vertragsschluss als Vorhabenbeginn, und eine Förderung ist ausgeschlossen.
Zahlt das BAFA auch für den Energieausweis?
Nein. Das BAFA fördert nur die Energieberatung. Ein zusätzlich ausgestellter Energieausweis ist für die Förderung nicht schädlich, wird aber nicht bezuschusst.
Gibt es noch 80 Prozent Zuschuss?
Nicht für neue Anträge. Seit dem 7. August 2024 beträgt der Zuschuss laut BAFA 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 650 und 850 Euro. Die 80 Prozent galten nach der ursprünglichen Fassung der Richtlinie vom 31. Mai 2023.
Kann ich die Kosten für den iSFP steuerlich absetzen?
§ 35c EStG berücksichtigt Kosten für Energieberater, die mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung einer begünstigten Maßnahme beauftragt sind. Für Leistungen, die bereits öffentlich gefördert werden, ist die Steuerermäßigung ausgeschlossen. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.
Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.