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Was die Förderrichtlinie zum iSFP Bonus regelt
Der Bonus steht in Nr. 8.4.2 der Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026. Ist eine Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten iSFP und wird sie innerhalb von höchstens 15 Jahren nach dessen Erstellung mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte.
Entscheidend ist der Nachsatz: Die 5 Prozentpunkte gelten nur für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigen. Gleichzeitig hebt Nr. 8.3.1 a die Höchstgrenze auf das Doppelte an, wenn der Bonus gewährt wird. Der Vorteil des Fahrplans besteht also aus zwei Teilen:
- 01Mehr förderfähige Ausgaben
Statt 30.000 Euro sind für die erste Wohneinheit 60.000 Euro je Kalenderjahr förderfähig. Auf den zusätzlichen Betrag gibt es den Grundfördersatz von 15 Prozent.
- 02Höherer Satz oberhalb der Grenze
Für genau diesen zusätzlichen Betrag steigt der Satz auf 20 Prozent.
Unterhalb der normalen Höchstgrenze ist der Zuschuss mit und ohne Fahrplan gleich. Was der Fahrplan ist und wie er entsteht, erklärt die Startseite; dort steht auch der Förderrechner, mit dem Sie Ihre eigenen Werte eingeben können.
Für welche Maßnahmen der Bonus gilt
| Maßnahme | Grundförderung | iSFP Bonus |
|---|---|---|
| Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Fenster, Außentüren und Tore; außenliegender Sonnenschutz | 15 % | 5 Prozentpunkte |
| Anlagentechnik außer Heizung: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung (Efficiency Smart Home) | 15 % | 5 Prozentpunkte |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | 5 Prozentpunkte |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung bei Biomasse | 50 % | kein Bonus |
| Wärmeerzeuger und Netzanschluss (Nr. 5.3) | 30 % | kein Bonus |
| Fachplanung und Baubegleitung (Nr. 5.5) | 50 % | kein Bonus |
Die Ausgaben für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung teilen sich eine gemeinsame Höchstgrenze je Gebäude und Kalenderjahr. Die Heizung hat eine eigene Grenze, die für das Gebäude insgesamt gilt. Ein Fenstertausch und eine Dachdämmung im selben Jahr zählen also zusammen, die Wärmepumpe im selben Jahr nicht.
Höchstgrenzen mit und ohne iSFP nach Zahl der Wohneinheiten
Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Betrifft eine Maßnahme nicht das ganze Gebäude, zählen nur die betroffenen Wohneinheiten (Nr. 8.3.1 BEG EM).
| Wohneinheiten | ohne iSFP | mit iSFP Bonus | davon mit 20 % gefördert |
|---|---|---|---|
| 1 | 30.000 Euro | 60.000 Euro | 30.000 Euro |
| 2 | 45.000 Euro | 90.000 Euro | 45.000 Euro |
| 3 | 60.000 Euro | 120.000 Euro | 60.000 Euro |
| 4 | 75.000 Euro | 150.000 Euro | 75.000 Euro |
| 6 | 105.000 Euro | 210.000 Euro | 105.000 Euro |
| 8 | 121.000 Euro | 240.000 Euro | 119.000 Euro |
| 10 | 137.000 Euro | 270.000 Euro | 133.000 Euro |
Die Werte folgen aus 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit; mit iSFP Bonus aus 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Ab der siebten Wohnung wächst die Grenze mit Bonus also um 15.000 Euro statt um das Doppelte von 8.000 Euro.
Rechenweg Schritt für Schritt
Formel: Zuschuss = 15 % × förderfähige Ausgaben (höchstens Grenze mit iSFP) + 5 % × (förderfähige Ausgaben minus Grenze ohne iSFP, mindestens 0)
Beispiel Einfamilienhaus, angenommene förderfähige Ausgaben von 45.000 Euro für Dach und Fenster in einem Jahr:
- 01Grenze prüfen
Mit iSFP Bonus 60.000 Euro. Alle 45.000 Euro sind förderfähig. Ohne iSFP wären es nur 30.000 Euro.
- 02Grundförderung
15 Prozent von 45.000 Euro ergeben 6.750 Euro.
- 03Bonus
Oberhalb der Grenze ohne iSFP liegen 15.000 Euro. 5 Prozent davon ergeben 750 Euro.
- 04Ergebnis
7.500 Euro Zuschuss, also 16,7 Prozent der Ausgaben. Ohne Fahrplan wären es 4.500 Euro.
Der Vorteil von 3.000 Euro entsteht zu 2.250 Euro aus der höheren Grenze und zu 750 Euro aus dem eigentlichen Bonus. Der höchste mögliche Anteil am Gesamtbetrag liegt bei 17,5 Prozent, wenn die Grenze mit iSFP genau ausgeschöpft wird.
Beispiele für Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus
Alle Ausgaben sind angenommene förderfähige Bruttobeträge für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung in einem Kalenderjahr, jeweils als Teil eines geförderten iSFP.
| Gebäude | Ausgaben | ohne iSFP | mit iSFP | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 45.000 Euro | 4.500 Euro | 7.500 Euro | 3.000 Euro |
| Einfamilienhaus | 60.000 Euro | 4.500 Euro | 10.500 Euro | 6.000 Euro |
| Zweifamilienhaus | 90.000 Euro | 6.750 Euro | 15.750 Euro | 9.000 Euro |
| 3 Wohneinheiten | 70.000 Euro | 9.000 Euro | 11.000 Euro | 2.000 Euro |
| 3 Wohneinheiten | 120.000 Euro | 9.000 Euro | 21.000 Euro | 12.000 Euro |
| 8 Wohneinheiten | 240.000 Euro | 18.150 Euro | 41.950 Euro | 23.800 Euro |
| 10 Wohneinheiten | 150.000 Euro | 20.550 Euro | 23.150 Euro | 2.600 Euro |
Das letzte Beispiel zeigt den häufigsten Irrtum: Bei vielen Wohnungen liegt die normale Grenze so hoch, dass auch große Vorhaben kaum darüber hinausgehen. Der Bonus wirkt dann nur auf einen kleinen Teil. Für Mehrfamilienhäuser lohnt sich der Fahrplan finanziell vor allem, wenn in einem Jahr sehr viel umgesetzt wird. Was der Fahrplan selbst kostet und welcher Eigenanteil bleibt, steht auf der Seite Kosten.
Maßnahmen auf mehrere Kalenderjahre verteilen
Die Höchstgrenze für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gilt je Gebäude und Kalenderjahr, unabhängig von der Zahl der Anträge (Nr. 8.3 BEG EM). Wer mehr umsetzt, als in ein Jahr passt, kann die Arbeiten verteilen. Die Schritte im Fahrplan sind ohnehin oft über Jahre angelegt, und eine geänderte Reihenfolge ist nach Nr. 9.2.4 unschädlich.
| Variante | Jahr 1 | Jahr 2 | Zuschuss gesamt |
|---|---|---|---|
| alles in einem Jahr | 90.000 Euro, davon 60.000 förderfähig: 10.500 Euro | keine Maßnahme | 10.500 Euro |
| verteilt 60.000 und 30.000 Euro | 10.500 Euro | 4.500 Euro | 15.000 Euro |
| verteilt 45.000 und 45.000 Euro | 7.500 Euro | 7.500 Euro | 15.000 Euro |
Bauphysikalisch muss die Aufteilung zum Gebäude passen. Eine Fassadendämmung ohne gleichzeitigen Fenstertausch kann später Anschlussprobleme verursachen. Klären Sie die Aufteilung deshalb mit dem Energieeffizienz Experten. Jeder Antrag braucht einen eigenen Vertrag mit Bedingung der Förderzusage, und jeder Bescheid hat einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten.
Bedingungen und Grenzfälle
- Nur ein geförderter iSFP zählt: Ein Sanierungskonzept außerhalb des Programms EBW genügt nicht. Das BAFA erkennt nur Fahrpläne aus der iSFP Druckapplikation an. Übergangsweise zählen Beratungsberichte, die vom 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2020 im Programm gefördert wurden.
- iSFP vor dem Antrag: Der Fahrplan muss bei der Antragstellung vorliegen. Den Verwendungsnachweis in der BEG EM können Sie erst einreichen, wenn die Beratungsförderung abschließend beschieden und ausgezahlt ist.
- 15 Jahre: Maßgeblich ist die Erstellung des iSFP. Ein Fahrplan aus dem Jahr 2026 trägt den Bonus also für Maßnahmen bis zum Jahr 2041.
- 30.000 Euro Mindestvolumen: Darunter gibt es weder Bonus noch erhöhte Grenze. Der Energieeffizienz Experte bestätigt das Volumen.
- Maßnahme entspricht dem iSFP: Unwesentliche Abweichungen, eine Übererfüllung oder eine andere Reihenfolge schaden nicht. Eine wesentliche Untererfüllung führt dazu, dass die Maßnahme nicht als iSFP Maßnahme gilt (Nr. 9.2.4).
- Dach oder oberste Geschossdecke: Nach Angaben des BAFA kann der Bonus auch für die Dämmung der obersten Geschossdecke gewährt werden, wenn sie im iSFP als Alternative zur Dachdämmung mit Dämmstärke, Wärmeleitstufe und U Wert beschrieben ist. Für andere Maßnahmen sind solche Alternativen nicht zulässig, außer bei der Wahl verschiedener Dämmstoffe.
- Bestmöglich und BEG Mindestanforderung: Erreicht die Ausführung nicht den im iSFP vorgeschlagenen U Wert, aber die technischen Mindestanforderungen der BEG EM, wird der Bonus laut BAFA trotzdem gewährt.
Sonderfall: nicht antragsberechtigt für den iSFP
Wer nach Nr. 5.2 der EBW Richtlinie keinen geförderten iSFP beantragen kann, erhält in der BEG EM die erhöhte Höchstgrenze auch ohne Fahrplan, aber keine 5 Prozentpunkte (Nr. 8.3.1 a BEG EM). Das betrifft etwa zugelassene Energieberater als alleinige Eigentümer ihres Hauses oder größere Unternehmen.
Zusammenspiel mit dem WPB Bonus
Ab dem ersten Quartal 2027 sieht Nr. 8.4.3 einen Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings vor. Auch er setzt einen geförderten iSFP voraus, verlangt aber kein Mindestvolumen von 30.000 Euro und wird für höchstens drei Anträge gewährt. Die Tabelle in Nr. 8.4 führt für die Gebäudehülle beide Boni nebeneinander. Mehr zur Förderung insgesamt finden Sie auf der Seite Förderung.
Häufige Fragen zum iSFP Bonus
Wie hoch ist der iSFP Bonus?
5 Prozentpunkte auf die förderfähigen Ausgaben oberhalb der normalen Höchstgrenze. Zusätzlich verdoppelt sich die Höchstgrenze. Bei einem Einfamilienhaus steigt der Zuschuss für Hülle und Anlagentechnik so von höchstens 4.500 auf höchstens 10.500 Euro je Kalenderjahr.
Gibt es den iSFP Bonus für die Heizung?
Nein. Wärmeerzeuger und Netzanschlüsse nach Nr. 5.3 BEG EM sind ausgenommen, ebenso Fachplanung und Baubegleitung und die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung.
Wie lange gilt der iSFP für den Bonus?
Maßnahmen erhalten den Bonus, wenn sie innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Bekomme ich den Bonus, wenn ich nur 20.000 Euro investiere?
Nein. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 Euro brutto. Bis 30.000 Euro ist der Zuschuss bei einem Einfamilienhaus mit und ohne Fahrplan ohnehin gleich.
Muss ich die Maßnahmen genau so umsetzen wie im iSFP?
Nicht ganz. Kleine Abweichungen, eine Übererfüllung oder eine andere Reihenfolge sind unschädlich. Eine wesentliche Untererfüllung der Vorgaben führt dazu, dass die Maßnahme nicht als iSFP Maßnahme gewertet wird.
Wer prüft, ob die Maßnahme zum Fahrplan passt?
Der Energieeffizienz Experte, der in den Antrag eingebunden ist. Er prüft auch das Mindestinvestitionsvolumen. Der Antrag muss den Bezug zum iSFP kennzeichnen.
Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.