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Die Förderkette vom iSFP bis zur Maßnahme
Die Förderung läuft in zwei Stufen. Zuerst bezuschusst das BAFA die Energieberatung, in der der Sanierungsfahrplan entsteht. Danach fördert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Maßnahmen, die Sie aus dem Fahrplan umsetzen, und zahlt für Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik mehr, wenn sie Teil des iSFP sind.
| Programm | Was gefördert wird | Zuständig | Förderung |
|---|---|---|---|
| Energieberatung für Wohngebäude (EBW) | Erstellung des iSFP | BAFA | 50 % des Honorars, höchstens 650 oder 850 Euro |
| BEG EM, Gebäudehülle und Anlagentechnik | Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz, Lüftung, Efficiency Smart Home | BAFA | 15 %, mit iSFP Bonus 5 Prozentpunkte mehr |
| BEG EM, Heizungsoptimierung | zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung | BAFA | 15 %, mit iSFP Bonus 5 Prozentpunkte mehr |
| BEG EM, Heizung | Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss | KfW (Programm 458 für Privatpersonen) | 30 % plus Boni für Selbstnutzer |
| BEG EM, Fachplanung und Baubegleitung | Leistungen des Energieeffizienz Experten bei der Umsetzung | beim jeweiligen Antrag | 50 % |
| BEG EM, Kredit | Einzelmaßnahmen nach Nr. 5.1 bis 5.5 | KfW über Ihre Bank | bis 120.000 Euro je Wohneinheit |
Was der Fahrplan enthält und wie er entsteht, erklärt die Startseite. Die folgenden Abschnitte gehen die Programme einzeln durch.
Stufe 1: BAFA Zuschuss zur Energieberatung
Grundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" vom 31. Mai 2023, geändert am 6. August 2024. Der Zuschuss beträgt laut BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 Euro zusätzlich, wenn der Fahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.
Die Bedingungen im Überblick
- Wohngebäude in Deutschland, Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre vor dem Antrag
- Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrags, oder Vertrag mit Bedingung der Förderzusage
- Berater in der Energieeffizienz Expertenliste, Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude"
- Beratung innerhalb von neun Monaten nach dem Zuwendungsbescheid abgeschlossen
- Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums
- frühestens vier Jahre nach der letzten geförderten Beratung für dasselbe Gebäude, außer nach einem Eigentümerwechsel
Den Antrag stellen Sie im BAFA Portal oder lassen ihn vom Berater mit Vollmacht stellen. Die Förderung schließt andere öffentliche Mittel für dieselbe Beratung aus; die Förderung der später vorgeschlagenen Investitionen bleibt davon unberührt (Nr. 7.3 EBW). Was nach dem Zuschuss an Eigenanteil bleibt, rechnet die Seite Kosten mit Beispielen vor.
Befristung: Die EBW Richtlinie endet nach Nr. 9.1 am 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrags. Eine Nachfolgeregelung war bis zum 27. Oktober 2026 nicht veröffentlicht.
Stufe 2: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beim BAFA
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 bleibt die vorherige Fassung maßgeblich. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Nr. 5.1), an der Anlagentechnik außer Heizung (Nr. 5.2) und für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung (Nr. 5.4 a) beträgt der Fördersatz jeweils 15 Prozent. Die Heizungsoptimierung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten beschränkt.
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP Bonus |
|---|---|---|
| erste Wohneinheit | 30.000 Euro | 60.000 Euro |
| zweite bis sechste, je | 15.000 Euro | 30.000 Euro |
| ab der siebten, je | 8.000 Euro | 15.000 Euro |
Die Grenze gilt für alle drei Maßnahmenarten zusammen und unabhängig von der Zahl der Anträge. Mit einem iSFP steigt sie auf das Doppelte, und für den Teil oberhalb der normalen Grenze gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Voraussetzung sind unter anderem 30.000 Euro förderfähige Ausgaben und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans. Den Mechanismus mit Beispielen für Mehrfamilienhäuser erklärt die Seite iSFP Bonus.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen, ebenfalls nur mit iSFP (Nr. 8.4.3 BEG EM). Für Wohngebäude liegt ein solcher Fall nach dem Infoblatt der BEG zum Beispiel vor, wenn der Endenergiebedarf mindestens 300 kWh je m² und Jahr beträgt oder ein Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt. Der Bonus wird für höchstens drei Anträge gewährt.
Je Einzelmaßnahme müssen mindestens 300 Euro förderfähige Ausgaben anfallen (Nr. 5 BEG EM).
Heizung: Zuschuss der KfW ohne iSFP Bonus
Den Heizungstausch fördert die BEG EM ebenfalls, beantragt wird der Zuschuss für Privatpersonen aber bei der KfW. Ein iSFP Bonus ist für Heizungen nicht vorgesehen. Der Fahrplan hilft trotzdem: Er zeigt, ob die Hülle vor dem Heizungstausch verbessert werden sollte, damit die neue Anlage nicht zu groß ausgelegt wird.
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | förderfähige Technik nach Nr. 5.3, ab dem ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen 15 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte bis 31.01.2027, danach in Stufen 12, 8 und 4, ab 01.08.2028 entfallen | selbst genutzte Wohnung, Austausch einer funktionstüchtigen Öl, Kohle, Gasetagen oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas oder Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | 40, 30 oder 10 Prozentpunkte | selbst genutzte Wohnung, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro |
| Wertschöpfungsbonus | 15 Prozentpunkte | Wärmepumpen mit Ursprung in der EU, ab dem ersten Quartal 2027 |
Die Förderung ist insgesamt auf 70 Prozent begrenzt, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro, auf 80 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben für die Heizung sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt; dieser Wert sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 1. August 2030. Gas und Ölheizungen sind keine förderfähige Technik.
Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz Experten
Für Anträge auf Maßnahmen an der Hülle oder der Anlagentechnik und für jeden Antrag mit iSFP Bonus muss ein Energieeffizienz Experte eingebunden sein (Nr. 9.3 BEG EM). Er bestätigt die technischen Mindestanforderungen, prüft, ob die Maßnahme dem Fahrplan entspricht, und begleitet die Ausführung. Diese Leistungen fördert die BEG EM mit 50 Prozent (Nr. 8.4.7).
| Gebäude | förderfähige Ausgaben höchstens |
|---|---|
| Ein und Zweifamilienhaus | 5.000 Euro |
| Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten | 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt 20.000 Euro |
Der iSFP Bonus gilt für diese Leistungen nicht. Oft übernimmt derselbe Berater, der den Fahrplan erstellt hat, später die Baubegleitung. Das ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Wie Sie einen Berater auswählen, beschreibt die Seite Energieberatung für Wohngebäude.
Die richtige Reihenfolge der Anträge
Die meisten Förderverluste entstehen nicht durch fehlende Voraussetzungen, sondern durch eine falsche Reihenfolge.
- 01Antrag EBW beim BAFA
Vor dem verbindlichen Beratungsvertrag. Danach darf der Berater sofort beginnen, auf eigenes Risiko auch vor dem Bescheid.
- 02iSFP erhalten, Verwendungsnachweis einreichen
Der Fahrplan muss vorliegen, bevor Sie Maßnahmen mit Bonus beantragen. Zum Verwendungsnachweis in der BEG EM muss die Beratungsförderung abschließend beschieden und ausgezahlt sein.
- 03Angebote einholen, Vertrag mit Bedingung
Bei Antragstellung in der BEG EM muss ein Liefer oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt (Nr. 9.2.1).
- 04Antrag BEG EM stellen
Mit Bezug auf den iSFP und mit dem Energieeffizienz Experten. Ein Vertrag ohne Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Planung und Beratung vorher sind erlaubt.
- 05Umsetzen und nachweisen
Der Zuschuss ist 36 Monate ab Zugang des Bescheids befristet (Nr. 9.4.1). In dieser Zeit setzen Sie um und reichen die Nachweise ein.
Programme kombinieren: was geht und was nicht
Nr. 8.6 der BEG EM regelt, welche Förderungen zusammenpassen:
- Mehrere Einzelmaßnahmen: Für ein Gebäude sind mehrere Anträge für verschiedene Maßnahmen möglich, solange die Höchstgrenzen eingehalten werden.
- Zuschuss und Kredit: Der Zuschuss lässt sich mit dem Ergänzungskredit kombinieren. Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf aber nur ein Antrag entweder bei der KfW oder beim BAFA gestellt werden.
- Andere Fördermittel: grundsätzlich möglich, die öffentliche Förderung insgesamt darf dann aber 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben nicht übersteigen.
- Effizienzhaus: Eine Kombination der BEG EM mit der Förderung als Effizienzhaus (BEG WG) ist ausgeschlossen.
- Steuer: Für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c EStG aus. Verschiedene Maßnahmen können Sie aber unterschiedlich fördern lassen, etwa die Heizung über die BEG und die Dämmung über § 35c.
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum, das bei der Durchführung älter als zehn Jahre ist. Sie beträgt insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt.Wann sich der Steuerweg lohnt, erklärt die Seite Steuerliche Förderung.
Förderung von Ländern und Kommunen
Neben dem Bund fördern manche Länder, Kommunen und Energieversorger Energieberatung oder Sanierung mit eigenen Programmen. Ob es für Ihr Gebäude ein solches Programm gibt und ob es mit der Bundesförderung kombiniert werden darf, hängt von der jeweiligen Richtlinie ab. Für die Beratung selbst gilt: Die EBW schließt andere öffentliche Mittel für dieselbe Beratung aus. Fragen Sie den Energieeffizienz Experten nach regionalen Programmen, er kennt die Angebote in seinem Einsatzgebiet in der Regel. Für Maßnahmen achten Sie auf die Kumulierungsgrenze von 60 Prozent der BEG EM.
Häufige Fragen zur Förderung
Fördert die KfW den Energieberater?
Den Sanierungsfahrplan fördert das BAFA, nicht die KfW. Bei der KfW beantragen Privatpersonen den Zuschuss für die Heizung. Die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz Experten wird mit 50 Prozent im Rahmen der BEG EM gefördert.
Bekomme ich den iSFP Bonus auch, wenn der Fahrplan noch nicht fertig ist?
Nein. Der iSFP muss bei der Antragstellung in der BEG EM bereits vorliegen. Für den Verwendungsnachweis muss außerdem die Förderung der Energieberatung abschließend beschieden und ausgezahlt sein.
Kann ich mit einem iSFP mehr Geld für die Wärmepumpe bekommen?
Nein, für Heizungen nach Nr. 5.3 BEG EM gibt es keinen iSFP Bonus. Für die Wärmepumpe gelten Grundförderung und die Boni für Selbstnutzer.
Gilt die Förderung auch für vermietete Häuser?
Ja. Die Energieberatung können auch Eigentümer vermieteter Wohngebäude beantragen, und die Zuschüsse für Hülle und Anlagentechnik gelten unabhängig von der Nutzung. Klimageschwindigkeits und Einkommensbonus bei der Heizung gibt es nur für die selbst genutzte Wohnung.
Was passiert, wenn ich den Vertrag vor dem Antrag unterschrieben habe?
Ohne Bedingung der Förderzusage gilt der Vertragsschluss als Vorhabenbeginn. Eine Förderung ist dann ausgeschlossen. Das gilt für die Beratung wie für die Maßnahmen.
Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude ja, etwa Zuschuss für die Heizung und Steuerermäßigung für die Dämmung.
Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.